Zuschüsse

    

Allgemeines und Aktuelles

Antragstellung


Die Antragstellung für die MON-Zuschüsse ist ab 01. Oktober bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres möglich.
Die Anträge für das Ausrichten von Wertungsspielen sowie die Förderung "#Blasmusik Reloaded" sind ganzjährig möglich.


Voraussetzungen für die Antragstellung in 2024


Die Voraussetzungen für die Auszahlungen von Zuschüssen müssen in 2024 beachtet werden. Diese können Sie unter den nachfolgenden Zuschussarten nachlesen.

Der MON bewilligt aus Eigenmitteln oder aus Fördermitteln des Freistaates Bayern Zuschüsse an seine Mitgliedsvereine. Voraussetzung dafür ist unter anderem die steuerliche Gemeinnützigkeit des Mitgliedsvereins. Daher ist für das Bewilligen von Zuschüssen das Vorliegen eines aktuellen Freistellungsbescheids notwendig. Dieser kann per E-Mail bei der Geschäftsstelle eingereicht werden, sowie bei der Antragstellung mit hochgeladen werden. Wurde er einmal eingereicht, muss er nur bei Verlust der Gültigkeit erneuert werden.



Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal des Bayerischen Musikrats:

Zuschussverwaltung

Wichtig bei der Anmeldung: In dem Feld "Benutzername (E-Mail)" muss entweder die E-Mail-Adresse eingetragen werden, die auch in der Verwaltungssoftware beim ersten Vorsitzenden hinterlegt ist, oder die Vereins-ID! Bei der Anmeldung kann (falls das Passwort nicht bereits bekannt ist) einfach auf "Passwort vergessen?" geklickt werden, und das Passwort wird an diese E-Mail-Adresse geschickt.



Dirigenten-Zuschuss

Zuschuss für qualifizierte Ensembleleiter


Der Dirigenten-Zuschuss ist ein zweckgebundener staatlicher Zuschuss. Diesen Zuschuss können nur diejenigen Musikensembles erhalten, deren Dirigent die staatliche Anerkennung als Leiter im Laienmusizieren oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt.

Die Antragstellung erfolgt über das Zuschuss-Portal des Bayerischen Musikrats.

Wichtig ist, dass ein Leistungsnachweis in Form einer Wertungsspiel-/Wettbewerbs-Urkunde, eines gedruckten Konzertprogrammes (auf dem der Name des Dirigenten abgedruckt ist) oder eines Presseberichtes mit Erwähnung des Dirigenten mitgeliefert werden muss.

Musikalische Qualifikation

  • Staatliche Anerkennung als Leiter im Laienmusizieren oder als gleichwertig anerkannt (nicht "geprüfter Dirigent des Bayerischen Blasmusikverbandes")
  • Abschluss an Musikhochschulen, Fachakademien für Musik, Berufsfachschulen für Musik
  • Abschluss als Schulmusiker für Gymnasien oder Realschulen
  • Abschluss als Volksschullehrer mit Nachweis einer differenzierten Musikprüfung
  • Kirchenmusikerprüfungen A, B, C

Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses

  • fristgerechtes Einrichen der Jahresmeldung
  • ganzjährige Tätigkeit als Dirigent; bei einem Dirigentenwechsel innerhalb dieser 12 Monate müssen beide Dirigenten die Qualifikation erfüllen
  • Gewährung einer Aufwandsentschädigung an den Dirigenten aus Mitteln des Musikvereins (mind. 10% des Dirigenten-Zuschusses)
  • Weitergabe der staatlichen Aufwandsentschädigung an den genannten Ensembleleiter
  • Erhebung von Mitgliedsbeiträgen durch den Musikverein


Instrumenten-Zuschuss

Zuschuss für Instrumentenanschaffungen


Die Antragstellung erfolgt über das Zuschuss-Portal des Bayerischen Musikrats.

Möglich ab: 15.09.2024

Aufgrund neuer Laienmusikrichtlinien müssen inzwischen keine Originalrechnungen und auch keine Zahlungsnachweise mehr eingereicht werden. Es reicht eine Rechnungskopie als Upload im Zuschuss-Portal.

Die Richtlinien zum Instrumentenzuschuss werden zum 01.01.2024 wieder aktiviert:

Aktuelle Richtlinien für den Instrumentenzuschuss

Nur bei Privatkäufen:

  • ausgefüllte und unterzeichnete "Bindungsvereinbarung"

Vorlage Bindungsvereinbarung

Bläserklassensatz:

  • es muss kein Mindest-Kaufpreis erreicht werden
  • es müssen mind. 10 Instrumente eingereicht werden

Zuschussverteilung

Es kann jedes Instrument aus der folgenden Liste ab einem Kaufpreis von 500,-€ bezuschusst werden:

Zuschussfähige Instrumente

Ausgenommen vom Mindestpreis sind Spielmannszug- und Orff-Instrumente sowie Instrumente aus Bläserklassen-Sätzen. Diese müssen zusammengerechnet mindestens 500 Euro im Zuschussjahr betragen.

Die Verteilung der Fördersumme auf die einzelnen Instrumente ist ebenfalls aus der Liste ersichtlich.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem im Geschäftsjahr zur Verfügung stehenden Ausschüttungsbetrag, der Anzahl und Höhe der eingegangenen Anträge, dem Höchstzuschussbetrag, dem Prozentsatz des Instrumentes und dem daraus im MON beschlossenen Verteilungsschlüssel.



Wertungsspiel-Zuschuss

Zuschuss für die Teilnahme an Wertungsspielen 


Alle MON-Kapellen erhalten für die Teilnahme an einem Wertungsspiel einen Zuschuss je Veranstaltung. Die Antragstellung erfolgt über das Zuschuss-Portal des Bayerischen Musikrats. Anträge können immer im Herbst des jeweiligen Jahres mit Dirigenten- und Instrumentenzuschuss eingereicht werden.

Gefördert werden Kosten für Noten oder Anreise (Bus/PKW). Die maximal förderfähigen Kosten sind wie folgt gestaffelt:

  • bei Konzertwertungen und traditionellen Wertungen max. 250,-€
  • bei Marschwertungen max. 100,-€

Bei der Antragstellung müssen eine Urkunde des Wertungsspiels sowie Belege für die entstandenen Kosten mit hochgeladen werden.

Die Teilnahme oberbayerischer Orchester wird gefördert durch den Bezirk Oberbayern.



Wertungsspiel-Zuschuss

Zuschuss für das Ausrichten von Wertungsspielen


Für das Ausrichten eines Wertungsspiels entweder im Rahmen eines Bezirksmusikfestes oder als eigenständige Veranstaltung ist bei entsprechenden Kosten eine Förderung durch den MON möglich:

  • bei Marschwertungen max. 500,-€
  • bei Konzertwertungen an einem Tag max. 750,-€
     für jeden weiteren Tag max. 200,-€ zusätzlich

Für das Ausrichten eines Musikfestes ohne zusätzliches Wertungsspiel ist keine Förderung vorgesehen.

Die Antragstellung erfolgt mittels Rechnungsstellung des Vereins an den MON per E-Mail an die Geschäftsstelle.


#Blasmusik Reloaded

Förderung von Tonträgerproduktionen

Für jeden Künstler, ob Hobbymusiker oder Profi, kommt irgendwann die
Frage auf, ob sich eine professionelle Aufnahme, egal ob Ton oder Video,
wirklich lohnt? Um auf diese Frage eine leichtere Antwort zu finden, gibt es
nun diese einzigartige Kampagne #BlasmusikReloaded. Sie bietet den
Gruppen die Chance, Produktionen auf hohem Niveau zu schaffen und diese
auch auf modernen Wegen ihrem persönlichem Publikum zugänglich zu
machen.

Seit vielen Jahren ist das Studio 80 ein hochkarätiger Partner in Sachen
Blasmusikproduktionen.

Mobilproduktion

Mit dem neuen Mobilstudio wurde eine Möglichkeit
geschaffen, einen perfekten Regieraum von A nach B zu transportieren.
Durch die kurzen Aufbauzeiten ist das Mobilstudio schnell einsatzbereit und
kann theoretisch bei jedem Probenraum halt machen.

Wer ein komplettes Album aufnehmen möchte, ist hier an der richtigen Stelle.
Wir haben 2 Pauschalangebote ausgearbeitet, die am Ende noch mit 20 % vom
MON bezuschusst werden:

  • Aufnahme vor Ort im Probenraum der Kapelle, des Ensembles
  • Musizieren in gewohnter Umgebung
  • 2 Tage Aufnahme
  • 1 Tag Schnitt und Nachbearbeitung (Mit Dirigent, Leiter)
  • 1,5 Tage Mix und Mastering (Mit Dirigent)
  • exklusive Reisekosten, GEMA und grafische Gestaltung
  • Sämtliche Gruppengrößen
  • Veröffentlichung in Streamingportalen und digitale Bemusterung

Studioproduktion

Wem das nicht genug ist, dem sei gesagt, dass das DONAUTON Studio in
Forheim eines der modernsten Tonstudios in ganz Deutschland ist. Mit Platz
bis zu 30 Personen ist man hier lediglich in der Personenanzahl begrenzt.
Für Ensembles bis zu dieser Größe ist das DONAUTON Studio ein kreativer
Treffpunkt und bietet eine hoch-professionelle Arbeitsatmosphäre.

  • Aufnahme im hochkarätigen Donauton Studio in Forheim
  • Profesionelle Akustik
  • 2 Tage Aufnahme
  • 1 Tag Schnitt und Nachbearbeitung (Mit Dirigent, Leiter)
  • 1,5 Tage Mix und Mastering (Mit Dirigent)
  • exklusive GEMA und grafische Gestaltung
  • Gruppen bis zu 30 Personen
  • Veröffentlichung in Streamingportalen und digitale Bemusterung

Videoproduktion

Auch für visuelle Produktionen ist DONAUTON der ideale Partner.
Zusammen mit Partnerfirmen wie Pac-Films können hoch-auflösende Filme
und Musikvideos produziert werden. Somit steht also auch einer Videoproduktion,
passend zur Musik, nichts mehr im Wege. 

  • Vorbereitung, Einholen von Genehmigungen etc.
  • Vorproduktion, präparieren der Tonaufnahme für die Videoproduktion
  • 0,5 Drehtage in einer vorher besprochenen Location
  • 2 Tage Schnitt
  • 1,5 Tage Nachbearbeitung
  • Erstellen von finalen Dateien in verschiedenen Auflösungen
  • Upload auf den Youtube-Kanal #blasmusikreloaded, Streamingportale (Spotify und Co.) etc.

Erst nach Abschluss eines Vertrages mit dem MON ist eine dementsprechende Bezuschussung möglich.

Kombi's

Wer einen Titel professionell einspielen möchte und dazu ein tolles Video drehen
möchte, ist mit diesem Paket perfekt bedient.

1. Einspielung im Studio 80/Videodreh vor Ort

  • Aufnahme vor Ort im Probenraum der Kapelle, des Ensembles
  • Musizieren in gewohnter Umgebung
  • 0,5 Tage Aufnahme (1 Titel)
  • Sofortige Roh-Mischung vor Ort
  • 0,5 Tage Videoaufzeichnung mit einem professionellen Kamerateam
  • Anschließende Tonmischung und Videoschnitt, Nachproduktion sowie
  • Fertigstellung des Videos
  • Upload auf Streamingportale (Spotify und Co.) sowie digitale Vermarktung
  • über Youtube etc.

2.  Einspielung im Donauton Studio/Videodreh vor Ort

  • Aufnahme im DONAUTON Studio, perfekte Akustik
  • Professionelles Tonstudio
  • 0,5 Tage Aufnahme (1 Titel)
  • Rohmischung innerhalb 1 Woche
  • 0,5 Tage Videoaufzeichnung mit einem professionellen Kamerateam
  • Anschließende Tonmischung und Videoschnitt, Nachproduktion sowie
  • Fertigstellung des Videos
  • Upload auf Streamingportale (Spotify und Co.) sowie digitale Vermarktung
  • über Youtube etc.